Tarife

Tarife Krankenpflege ab 2020

  • Abklärung, Beratung und Koordination CHF 76.90 / Stunde
  • Behandlungspflege CHF 63.00 / Stunde
  • Grundpflege CHF 52.60 / Stunde

Der Klient/die Klientin trägt einen Selbstbehalt von 20% pro Tag des höchsten Tarifes (CHF 76.90). Das heisst konkret es wird eine Patientenbeteiligung von höchstens CHF 15.35 pro Tag verrechnet.

Zeiteinheiten

Pro Einsatz werden minimal 10 Minuten in Rechnung gestellt. Anschliessend wird in Einheiten von 5 Minuten abgerechnet.


Tarife Akut- und Übergangspflege

Die Tarife für Akut- und Übergangspflege wurden am 28.09.2012 vom Regierungsrat wie folgt festgelegt (100%):

  •  Abklärung und Beratung Fr. 144.95 / Stunde
  • Behandlungspflege Fr. 126.20 / Stunde
  • Grundpflege Fr. 110.90 / Stund

Akut- und Übergangspflege wird vom Spital angeordnet und dauert höchstens 14 Tage. Bei Akut- und Übergangspflege trägt der Klient keinen Selbestbehalt. Laut Regierungsratsbeschluss (Nr. 867b) vom 11.April 2011 tragen die Gemeinden 55% und die Krankenversicherer 45% der Kosten.


Tarife Unfall- und Militärversicherung

Die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) hat per 1.1.2019 folgende Tarife festgelegt:

  • Abklärung, Beratung, Koordination: CHF 114.96
  • Untersuchung und Behandlung: CHF 99.96
  • Grundpflege: CHF 90

Die Tarife sind gültig ab 1.1.2019.


Tarife Invalidenversicherung

Für die Invalidenversicherung werden folgende Tarife per 1.1.2019 angewendet:

  • Abklärung, Beratung, Koordination: CHF 114.96
  • Untersuchdung und Behandlung: CHF 114.96

Tarife Hauswirtschaftliche Leistungen
Bei den Hauswirtschaftlichen Leistungen können die Spitex-Organisationen die Preise selber bestimmen. Die jeweiligen Tarife finden sie unter
'Spitex vor Ort'.


Rückerstattung der Kosten durch Krankenversicherer
und andere Sozialversicherungen

Kassenpflichtige Krankenpflege-Leistungen

  • Übernahme, d.h. Rückerstattung an den Kunden durch die Krankenversicherer im Rahmen ihrer Leistungspflicht.
  • Bei über 60 Std. Pflege pro Quartal können die Krankenversicherer die Überprüfung ihrer Leistungspflicht durch die Paritätische Vertrauenskommission beantragen.
  • Bei unterschiedlichen Auffassungen bezüglich Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der Leistungen können die Leistungserbringer und Patienten ebenfalls an die Paritätische Vertrauenskommission gelangen.

Pflegematerial und Hilfsmittel

  • Medizinisches Verbrauchsmaterial und Hilfsmittel, (MiGel-Liste) werden nur bei Selbstanwendung durch den Klienten von der Krankenversicherung übernommen
  • Verbrauchsmaterial und Hiflsmittel, welche von der Spitex angewendet werden (Fremdanwendung) gehen zu Lasten der Spitex Organisation.
  • Hilfsmittel werden zum Teil auch von den Sozialwerken (AHV, IV, EL) übernommen.

Hauswirtschaftliche und übrige Spitex-Leistungen

  • Hauswirtschaftliche und weitere Spitex-Leistungen sind keine Pflichtleistungen gemäss KVG.
  • Die freiwilligen Krankenpflege-Zusatzversicherungen übernehmen zum Teil Kosten für die hauswirtschaftlichen Leistungen.
  • Sofern ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) besteht können ungedeckte Spitex-Kosten über Ergänzungsleistungen (EL) zurückerstattet werden.

Erkundigen sie sich bei einer Beratungsstelle der Pro Senectute oder der Pro Infirmis oder bei der zuständigen AHV/IV- Ausgleichskasse.