Stellenmeldepflicht

Am 1. Juli 2018 tritt die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative mit der Stellenmeldepflicht in Kraft.Die Stellenmeldepflicht ist eine Massnahme zu Gunsten stellensuchender Personen.Die Meldepflicht gilt in denjenigen Berufsarten, in denen die gesamtschweizerische Arbeitslosenquote den Schwellenwert erreicht oder überschreitet. Dieser Schwellenwert wird gestützt auf die Schweizerische Berufsnomenklatur berechnet und liegt ab dem 1. Juli 2018 bei acht Prozent und wird ab dem 1. Januar 2020 auf fünf Prozent gesenkt.

Hier finden Sie das Merkblatt zur Umsetzung für die Spitex und Informationsmaterial.

Weiterführende LINKS: 

arbeit.swiss

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